Allgemeine Geschäftsbedingungen

§   1

 

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.

§   2

 

Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei die Höhe der Provision sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet. Vereinbaren die Vertragspartner keine konkrete Tätigkeit des Maklers, dann gilt der Makler sowohl mit der Nachweis- als auch der Vermittlungstätigkeit beauftragt.

§   3

 

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Miet- oder Vertriebsvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellen Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet.

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

                                                                                                                                                                                             §   4 

Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachwies des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung an den Makler hat per Einschreiben zu erfolgen. Sollte der Interessent zum Angebot bereits Vorkenntnis haben aber dennoch die Mittlertätigkeit des Maklers benötigen oder in Anspruch nehmen, so ist auch dieser Vorgang zu den genannten Konditionen provisionspflichtig.

§   5

 

Sollte der Makler dem Interessenten aus einem Globalobjekt (Wohnanlage, Mehrfamilienhaus etc) eine bestimmte Wohnung nachgewiesen haben, der Interessent jedoch eine andere Wohnung des gleichen Eigentümers käuflich erwerben, so ist auch diese andere Wohnung für den Käufer provisionspflichtig. Gleiches gilt sinngemäß bei Verkauf von Grundstücken und Häusern bzw. bei Vermietung v.g. Immobilien. Obige Bedingungen auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.

§   6

 

Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden. Änderungen zur Höhe der Provision bzw. zu den Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von einem der Geschäftsführer schriftlich bestätigt wurden.

§   7

 

Werden vom Makler mehrere Einzel-Objekte angeboten, dann umfasst das Angebot zum Abschluss des Maklervertrages alle Einzel-Objekte.

§   8

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

(Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Maklers. Zusätzlich können Sie Ihre Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse angegeben.)

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben